Umschreibungen bestehender Unterpachtverträge
Es gibt drei Arten von Umschreibungen:
Umschreibung nach einem Gartenverkauf an ein außerordentliches Mitglied:
Anwesende Personen: sowohl der bisherige Unterpächter wie auch das außerordentliche Mitglied. Vorzulegen sind nachfolgende Unterlagen:
- bestehender Unterpachtvertrag des ordentlichen Mitglieds
- alle ausgegebenen Vereinsschlüssel und den Schlüsselvertrag
- Schätzgutachten nicht älter als ein Jahr
- Aufnahmevertrag des außerordentlichen Mitglieds
- bei Aufnahme als ordentliches Mitglied ist die Aufnahmegebühr von € 2.200,- sofort zu entrichten.
Umschreibung an ein Familienmitglied:
Vorzulegen sind nachfolgende Unterlagen:
- bestehender Unterpachtvertrag des ordentlichen Mitglieds
- den Schlüsselvertrag
- die Gebühr für die Umschreibung beträgt derzeit € 140,– und ist sofort fällig.
- Meldezettel des neuen Unterpächters
- die Geburtsurkunde des eintretenden Familienmitglieds in direkter Linie
- einen amtlichen Lichtbildausweis des eintretenden Familienmitglieds
Umschreibung nach dem Ableben des Unterpächters an ein Familienmitglied:
Anwesende Person: der begünstigte Angehörige
- bestehender Unterpachtvertrag des verstorbenen Vereinsmitglieds
- den Schlüsselvertrag
- die Gebühr für die Umschreibung beträgt derzeit € 140,– und ist sofort fällig.
- Geburtsurkunde des eintretenden Familienmitglieds in direkter Linie
- Meldezettel des eintretenden Familienmitglieds
- einen amtlichen Lichtbildausweis des eintretenden Familienmitglieds
- Einantwortungsurkunde des Notars, der die Hinterlassenschaft des Verstorbenen regelte
Für jeden der genannten Fälle muss vorab ein Termin vereinbart werden.
Wir ersuchen Sie daher, uns anzurufen.