Hausbau

Sie planen die Errichtung Ihres Eigenheims?

BuildingsBitte informieren Sie sich vor Baubeginn ausführlich über den Ablauf Ihrer Bautätigkeit und die dafür erforderlichen Formalitäten im Vereinshaus bei Herrn Obmann  Guggenberger.

Vorab sollten Ihnen anfänglich die Seiten Baueinreichung, Baubeginn, Fertigstellung und Gebühren als Erstinformation behilflich sein.

Die Haftungsbefreiung: Ausnahmslos muss vor jeder Bautätigkeit eines Unterpächters im Vereinshaus eine Haftungsbefreiung für Bautätigkeit ausgestellt werden. Diese muss vom Bauwerber eingereicht werden!

Diese Vereinbarung schützt den Bauwerber vor Regressforderungen durch den Verein oder andere Vereinsmitglieder, sollten im Rahmen der Bautätigkeit durch Professionisten, Schäden an Vereinsanlagen oder Privatbesitz entstehen.

Sollte dies vom Bauwerber verabsäumt werden und es zu Schäden kommen, haftet dieser in voller Höhe für den entstandenen Schaden.